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Secret Affair

Ein Seitensprung ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine vorübergehende sexuelle Beziehung zwischen zwei Menschen, von denen mindestens eine Person verheiratet ist oder sich in einer sonstigen festen sozialen Partnerbeziehung befindet.

Der Begriff, der ursprünglich einen Sprung (des Pferdes) in seitliche Richtung bezeichnet und im 18. Jahrhundert für eine Abweichung allgemeiner Art verwendet wurde (vgl. auch Eskapade), wird seit dem 19. Jahrhundert ausgehend vom Österreichischen auch in moralischer Hinsicht meist für einen kurzfristigen Ausbruch aus der ehelichen Beziehung verwendet.

Weitere Begrifflichkeiten sind fremdgehen, seinen Partner betrügenAffäre oder Ehebruch.

Historische Einordnung

Die negativen Konnotationen des Seitensprungs lassen vermuten, dass Ehebruch auch in vergangenen Kulturen als unmoralisch oder illegal angesehen wurde und sich diese Ansichten bis in die Neuzeit erhalten haben.

Babylonische Gesetze verboten schon 2000 Jahre vor Christus den Ehebruch. Auch überlieferte griechische und römische Gesetze geben Aufschluss über die Handhabung von Ehebrechern.

Diese bezogen sich jedoch meist nur auf ehebrechende Frauen. Eine mögliche Erklärung dieser Ungleichheit: Es liege weniger der unmoralische Charakter des Ehebruchs zu Grunde, sondern mehr das Konzept der „Ehefrau als Besitz des Mannes“.

Gesetze dieser Art dienten vor allem dem Schutz der Erblinie, denn entstünde aus dem Seitensprung der Ehefrau ein Kind, könnte die Ehebrecherin dieses ihrem Ehemann als sein eigenes unterschieben.

Im Gegensatz dazu musste ein fremdgehender Ehemann keine Verantwortung für ein entstehendes Kind übernehmen, da sich die Familie der Mutter darum zu kümmern hatte.

 

Quelle: Secret Affair

Autor - Escort-Berlin
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Synonyme: betrügen,fremdgehen,affäre,seitensprung