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Inzest

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Inzest
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Inzest

Inzest (lateinisch incestus „unkeusch“), veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen. In seiner stärksten Ausprägung ist Inzest die Paarung eines Elternteils mit seinem leiblichen Kind, beispielsweise bei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie.

Auch die einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen erwachsenen Geschwistern wird von den Rechtsbestimmungen mehrerer Länder als strafbarer Inzest eingestuft, so auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Inzest ist thematisch überlappend mit, aber zu unterscheiden von Inzucht beim Menschen, der Fortpflanzung unter Blutsverwandten mit einhergehendem Ahnenverlust.

Diese wurde vor allem früher im Rahmen der verbreiteten Verwandtenheiraten im europäischen Hochadel, in abgelegenen ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinschaften praktiziert und birgt gesundheitliche Risiken.

Inzestverbote (Inzesttabus) richten sich in allen Kulturen nach der Nähe, dem Grad der Verwandtschaft, unterscheiden sich aber in der Grenzziehung. Soziale Gruppen, Gesellschaften und vor allem Religionen haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein zu verbietender Inzest ist – oder welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird (Inzestgebote).

 

Medizinische und genetische Aspekte

Die Strafbarkeit von Inzest wird unter anderem medizinisch und genetisch begründet. Diese Begründung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Risiko, dass beim Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten ein Kind gezeugt wird.

Erkenntnisse der Humangenetik und Vererbungslehre lassen darauf schließen, dass Inzucht beim Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten massiv erhöht.

 

Quelle: Inzest

Autor - Escort-Berlin
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Synonyme: Blutschande,Inzest